Das freie Aufblasen von Zellulosedämmung empfielt sich, wenn die zukünftig vorgesehene Nutzung des Dachgeschosses nur eine teilweise begehbare Decke nötig macht. Bei dieser kostengünstigsten Dämmung der obersten Geschossdecke werden lediglich Laufstege für die wichtigsten Wege im Geschoss eingerichtet, der Rest der Fläche bleibt unbegehbar mit frei aufgeblasener Dämmung belegt.